Erbschaft & Schenkung
Im Vorfeld, aber auch nachträglich gestaltbar.
Im Vorfeld, aber auch nachträglich gestaltbar.
Ist der Erbfall eingetragen, sehen sich die trauernden Hinterbleibenden mit Erbschaft, Erbauseinandersetzung und Erbschaftsteuererklärung und Steuer konfrontiert. Im optimalen Fall haben wir bereits zu Lebzeiten gemeinsam die „Dinge geregelt“, sodass Erben, Steuerberater und ggf. Notar gemeinsam den dokumentierten und steuerlich optimierten letzten Willen des Verstorbenen ausführen können.
Aber auch wenn die Erbfolge nicht zu Lebzeiten steuerlich gestaltet wurde, können wir die Nachteile in den meisten Fällen, in einem gewissen Rahmen, kompensieren.
Alle aus dem Erbfall erwachsenen steuerlichen Pflichten, Bewertung des Nachlasses, Berechnung der Bereicherung der Erben bis hin zur Erstellung der Erbschaftsteuererklärung übernehmen wir für Sie und begleiten und beraten Sie nicht selten vom Erbfall an bis zur Verteilung des Nachlasses.
Sie möchten Teile Ihres Vermögens verschenken und befürchten steuerliche Auswirkungen? In diesem Fall können wir Sie gerne hinsichtlich aller steuerlichen Konsequenzen aufklären, gestalten, Bewertungen vornehmen und, sofern unvermeidbar, die Schenkungsteuererklärungen erstellen.
Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch unbedingt unter: „Planung der Vermögensnachfolge“.